Durch die Änderung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes (BKrFQG) am 02.12.2020 und der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (BKrFQV) am 17.12.2020 ergeben sich Neuerungen für die Eintragung der Schlüsselzahl 95 aber auch des Nachweises der absolvierten Weiterbildungen.
Seit dem 23.05.2021 wird der Fahrerqualifizierungsnachweis bundesweit ausgestellt. Er löst die Eintragung der Schlüsselzahl 95 im Führerschein ab und dient als Nachweis für die absolvierte Berufskraftfahrerqualifikation. Eingeführt wurde er, wie schon seit längerem in anderen europäischen Ländern, um auch dann die Eintragung vorzunehmen, in Fällen, in denen dies bisher nicht möglich war. Die Weiterbildung konnte bisher z.B. nicht in ausländische Führerscheine eingetragen werden.
Somit erhält jetzt jeder Fahrer eine zusätzliche Plastikkarte, auf der die Schlüsselzahl 95 eingetragen ist. Diese Karte muss auch nicht mehr persönlich bei der zuständigen Behörde abgeholt werden, da hier eine Versendung an den Fahrer oder die Fahrerin möglich ist. Die Kosten für die Karte, die in Größe und Form dem Führerschein entspricht, richtet sich nach der Entscheidung der einzelnen Bundesländer und kann in Einzelfällen abweichen. Sie entsprechen aber den bisherigen Kosten für die Eintragung im Führerschein.
Voraussetzung für die Eintragung der Schlüsselzahl 95 ist nach wie vor die Teilnahme an einer Weiterbildung die mindestens 35 Stunden umfasst. Neu ist, dass die Ausbildung und Weiterbildung über die Beförderung gefährlicher Güter (ADR-Schein) und eine Schulung über den Schutz von Tieren beim Transport mit einmalig 7 Zeitstunden im 5-Jahres-Zeitraum angerechnet werden.
Ab 25. Oktober 2021 werden absolvierte BKF-Weiterbildungen (Modulschulungen) nicht mehr durch eine Bescheinigung in Papierform nachgewiesen. Ab diesem Zeitpunkt wird ein digitales Berufskraftfahrerqualifikationsregister in Betrieb genommen. Die Teilnehmer müssen durch die Ausbildungsstätten nach der Schulung online an das KBA gemeldet werden, dort werden die Teilnehmer digital erfasst.
Bei der Verlängerung der Schlüsselzahl 95 liegen die absolvierten Weiterbildungen somit der Fahrerlaubnisbehörde vor. Jeder Teilnehmer muss dennoch für sich darauf achten, dass er die erforderlichen Inhalte der Weiterbildung vollständig erfüllt. Aus allen Kenntnisbereichen muss er die erforderlichen Inhalte absolviert haben.
Das Wichtigste im Überblick:
- Die Schlüsselzahl 95 wird nicht mehr wie bisher im Führerschein eingetragen, sondern auf einer extra Karte.
- ADR und Tiertransportschulungen werden als 1 Tag Weiterbildung anerkannt.
- Ab Oktober 2021 wird die Teilnahme an einer Weiterbildung elektronisch erfasst.